Allgemeine Geschäfts­bedingungen

der WOW-Digitalagentur, einer Abteilung der Stefan Wagner Redaktion & Werbung GmbH,
Stand März 2026

1. Geltung

1.1. Die WOW-Digitalagentur ist eine Abteilung der Stefan Wagner Redaktion & Werbung GmbH (im Folgenden: „Auftragnehmer“), und erbringt ihre Leistungen unter der Marke WOW-Digitalagentur ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der WOW-Digitalagentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der WOW-Digitalagentur bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der WOW-Digitalagentur sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei (2) Wochen ab dessen Zugang bei der WOW-Digitalagentur gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die WOW-Digitalagentur oder die Ausführung der Leistung zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die WOW-Digitalagentur zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der WOW-Digitalagentur.

3.2. Alle Leistungen der WOW-Digitalagentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Vorschläge, Konzepte, Designentwürfe, Grafiken, Animationen, Bildbearbeitungen, Websites, Content Management Systeme und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Erfolgt binnen drei Tagen keine Rückmeldung, gilt dies als Freigabe des Kunden.

3.3. Der Kunde wird die WOW-Digitalagentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der WOW-Digitalagentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die WOW-Digitalagentur haftet nicht für die Verletzung derartiger Rechte. Wird die WOW-Digitalagentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die WOW-Digitalagentur schad- und klaglos; der Kunde hat der WOW-Digitalagentur sämtliche Nachteile zu ersetzen, die dies er durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

3.5. Die Leistungen der WOW-Digitalagentur sind teilbar.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1. Die WOW-Digitalagentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).

4.2. Die Beauftragung von Dritten erfolgt nach Wahl der WOW-Digitalagentur entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden.

4.3. Die WOW-Digitalagentur wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Werden Leistungen an Dritte im Wege der Substitution vergeben, haftet die WOW-Digitalagentur nur für eine sorgfältige Auswahl des Dritten, nicht aber für die Erfüllung oder Schlechtererfüllung der Leistung.

5. Termine

5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die WOW-Digitalagentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der WOW-Digitalagentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die WOW-Digitalagentur.

5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der WOW-Digitalagentur.

5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der WOW-Digitalagentur – entbinden die WOW-Digitalagentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

6. Rücktritt vom Vertrag

6.1. Die WOW-Digitalagentur ist bei wichtigen Gründen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. unterbliebene Mitwirkung), trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist unterbleibt;

  • der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät;

  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der WOW-Digitalagentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der WOW-Digitalagentur eine taugliche Sicherheit leistet.

7. Honorar

7.1. Für die zu erbringenden Leistungen und die Abgeltung von Verwertungsrechten wird das Honorar zwischen WOW-Digitalagentur und Kunde im Voraus vereinbart. Das vereinbarte Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Zweifel gebührt ein angemessenes Honorar; im Zweifel enthält das Honorar nicht die Abgeltung für den Erwerb von Verwertungsrechten.

7.2. Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der WOW-Digitalagentur für jede einzelne Teilleistung, sobald diese erbracht wurde.

7.3. Die WOW-Digitalagentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

7.4. Im Honorar für die beauftragten Leistungen ist eine einmalige Überarbeitung von Entwürfen enthalten; weitere Überarbeitungen werden nach Zeitaufwand verrechnet. Für alle Leistungen der WOW-Digitalagentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind (z.B. Zusatzleistungen, die nicht im Leistungsumfang enthalten sind), gebührt der WOW-Digitalagentur ein gesondertes Honorar. Alle der WOW-Digitalagentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.5. Kostenvoranschläge der WOW-Digitalagentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der WOW-Digitalagentur schriftlich veranschlagten um mehr als 30 % übersteigen, wird die WOW-Digitalagentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen; für geringere Überschreitungen besteht keine Hinweispflicht. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei (3) Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.

7.6. Für alle Arbeiten und Leistungen der WOW-Digitalagentur, die nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der WOW-Digitalagentur eine angemessene Vergütung, mit welcher die Kreationsleistung abgegolten wird. Unterbleibt die Ausführung einer Leistung, behält die WOW-Digitalagentur dennoch den vollen Anspruch auf das vereinbarte Honorar, sofern der Grund für das Unterbleiben nicht von der WOW-Digitalagentur verschuldet wurde. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB oder § 1155 ABGB wird abbedungen. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Verwertungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der WOW-Digitalagentur zurückzustellen.

8. Zahlung

8.1. Die Rechnungen der WOW-Digitalagentur sind binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. über dem von der EZB verlautbarten Basiszinssatz als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Stefan Wagner Redaktion & Werbung GmbH.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die WOW-Digitalagentur das Honorar für sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen sofort fällig stellen.

8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der WOW-Digitalagentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der WOW-Digitalagentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

9. Präsentationen

9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der WOW-Digitalagentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der WOW-Digitalagentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

9.2. Erhält die WOW-Digitalagentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der WOW-Digitalagentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, in deren Eigentum sowie alle Verwertungsrechte bei dieser. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – zu nutzen oder anderweitig zu verwerten; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der WOW-Digitalagentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der WOW-Digitalagentur nicht zulässig.

9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der WOW-Digitalagentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die WOW-Digitalagentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

10. Eigentumsrecht, Verwertungsrechte

10.1. Alle Leistungen der WOW-Digitalagentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Entwurfsoriginale im Eigentum der Stefan Wagner Redaktion & Werbung GmbH und können von dieser jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars – sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird – nur das unübertragbare Recht der Nutzung (einschließlich der Vervielfältigung) zu dem bei Auftragserteilung bekannt gegebenen und vereinbarten Zweck und dem dazu erforderlichen Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der WOW-Digitalagentur darf der Kunde die Leistungen der WOW-Digitalagentur nur selbst und nur für die Dauer des WOW-Digitalagentur-Vertrages nutzen.

10.2. Der Erwerb von Verwertungsrechten an Leistungen der WOW-Digitalagentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der WOW-Digitalagentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus; vor vollständiger Zahlung aller Rechnungen ist eine Nutzung nur auf jederzeitigen Widerruf gestattet.

10.3. Änderungen und Bearbeitungen von Leistungen der WOW-Digitalagentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der WOW-Digitalagentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Einräumung dieses Rechtes steht der WOW-Digitalagentur eine gesonderte, angemessene Vergütung zu, die zwischen dem Kunden und der WOW-Digitalagentur zu vereinbaren ist.

10.4. Für eine Nutzung von Leistungen der WOW-Digitalagentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der WOW-Digitalagentur erforderlich. Der WOW-Digitalagentur steht für die Einräumung dieses Rechtes eine gesonderte, angemessene Vergütung zu, die zwischen dem Kunden und der WOW-Digitalagentur zu vereinbaren ist.

10.5. Für die Nutzung von Leistungen der WOW-Digitalagentur bzw. von Werbemitteln, für welche die WOW-Digitalagentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des WOW-Digitalagentur-Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der WOW-Digitalagentur notwendig. Dafür steht der WOW-Digitalagentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten WOW-Digitalagentur-Vergütung und im 2. sowie 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung zu. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine WOW-Digitalagentur-Vergütung mehr zu zahlen.

10.6. Der Kunde erwirbt kein Recht auf Übermittlung offener, zur Bearbeitung geeigneter Daten.

11. Kennzeichnung

11.1. Die WOW-Digitalagentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die WOW-Digitalagentur unter Verwendung ihres Firmenlogos samt einem Slogan und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2. Die WOW-Digitalagentur ist berechtigt, den Kunden sowie die für diesen erbrachte Leistungen als Referenz zu nennen.

12. Gewährleistung

12.1. Die WOW-Digitalagentur leistet dafür Gewähr, dass ihre Leistungen branchenüblichen Standards entsprechen.

12.2. Der Kunde hat die Leistungen der WOW-Digitalagentur unverzüglich zu prüfen und der WOW-Digitalagentur allfällige Mängel schriftlich mitzuteilen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden vorerst nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die WOW-Digitalagentur zu. Die Mängel werden in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der WOW-Digitalagentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die WOW-Digitalagentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die WOW-Digitalagentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der WOW-Digitalagentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

13. Haftung

13.1. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der WOW-Digitalagentur beruhen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen.

13.2. Jegliche Haftung der WOW-Digitalagentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet die WOW-Digitalagentur nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass die WOW-Digitalagentur in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die WOW-Digitalagentur schad- und klaglos. Eine Haftung der WOW-Digitalagentur für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden Dritter ist ausgeschlossen.

13.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs (6) Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens aber ein (1) Jahr ab Fertigstellung der (Teil-)Leistung, geltend gemacht werden.

13.4. Der Höhe nach ist eine Haftung pro Schadensfall mit dem Auftragswert beschränkt.

14. Anzuwendendes Recht

14.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der WOW-Digitalagentur, einer Abteilung der Stefan Wagner Redaktion & Werbung GmbH, ist ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen anzuwenden.

14.2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen ist der Sitz der Stefan Wagner Redaktion & Werbung GmbH.

15.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der WOW-Digitalagentur unter Stefan Wagner Redaktion & Werbung GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das in Wiener Neustadt sachlich zuständige Gericht (Landesgericht Wiener Neustadt) ausschließlich zuständig. Die WOW-Digitalagentur unter Stefan Wagner Redaktion & Werbung GmbH ist aber berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

Stefan Wagner
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